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Fördermöglichkeiten

Wie Sie von Förderungen für effizientere Industrieanlagen und Entstaubungstechnik profitieren

Wer plant in eine neue Industrieanlage oder Entstaubungstechnik zu investieren oder eine Bestandsanlage zu optimieren, hat die Chance auf nicht unerhebliche Fördermittel. Zuschüsse in Höhe von bis zu 40 Prozent sind bei unseren förderfähigen Anlagen möglich.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bieten ein Bundesförderprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz in Unternehmen. In den Modulen „Querschnittstechnologien“ und „Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen“ ist jeweils ein Zuschuss von bis zu 40 Prozent bis maximal 200.000 Euro beziehungsweise 10 Millionen Euro möglich . Gerne unterstützen wir Sie dabei, die Fördermittel zu beantragen und die Maßnahmen umzusetzen. Hier geht es direkt zum Förderantrag.

Die Voraussetzungen: Wer ist antragsberechtigt?

Von dem 40-prozentigen Investitionszuschuss profitieren kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten. Der Jahresumsatz darf höchstens 50 Millionen Euro beziehungsweise die Jahresbilanzsumme höchstens 43 Millionen Euro betragen.

Antragsberechtig sind auch große Unternehmen, die die oben genannten Grenzwerte überschreiten. Dann verringert sich die Förderquote um zehn Prozentpunkte.

Was sind förderfähige Querschnittstechnologien?

Im Modul 1 werden Querschnittstechnologien gefördert. Was darunter fällt, haben wir für Sie hier einmal zusammengefasst:

  • elektrische Motoren und Antriebe
  • Pumpen für die industrielle und gewerbliche Anwendung
  • Ventilatoren
  • Druckluftanlagen sowie deren übergeordnete Steuerung
  • Anlagen zur Abwärmenutzung beziehungsweise Wärmerückgewinnung aus Abwässern
  • Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen
  • Frequenzumrichter

Wer wird gefördert?

Förderfähig sind zum einen Einzelmaßnahmen im Bereich der „Querschnittstechnologie“ (Modul 1). Dazu zählen der Ersatz oder die Neuanschaffung von hocheffizienten Anlagen bzw. Aggregaten mit einem Netto-Investitionsvolumen von mindestens 2.000 Euro in Querschnittstechnologien. Zuschüsse gibt es ausschließlich für die oben erwähnten Querschnittstechnologien und nicht für das System, in das sie eingebunden sind.

Zum anderen können Fördermittel in die „Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen“ (Modul 4) fließen. Das schließt sowohl den Ersatz und die Erneuerung von Querschnittstechnologien als auch die technischen Systeme ein, in die sie eingebunden sind. Das betrifft beispielsweise auch Anlagenperipherie wie Kanäle und Filter.

Für die Antragsstellung benötigen interessierte Unternehmen ein Energiekonzept von einem vom BAFA zugelassenen Sachverständigen. AML vermittelt gerne den Kontakt weiter.

Wie hoch sind die Fördersummen?

Die Höhe der Förderung variiert in den unterschiedlichen Modulen. Für „Querschnittstechnologie“ (Einzelmaßnahme) sind bis zu 40 Prozent für kleine und mittlere Unternehmen möglich, 30 Prozent für große Unternehmen. Die maximale Förderhöhe beträgt 200.000 Euro.

Für „Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen“ gibt es 500 bzw. 700 Euro (KMU) Förderung pro Tonne CO2-Einsparung. Begrenzt ist der Zuschuss auf 30 bzw. 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bis maximal 10 Millionen Euro.

ABLAUF DER ANTRAGSSTELLUNG

Antragsstellung

Erst nach Bewilligung und Erhalt des Zuwendungsbescheids durch das BAFA / KfW beim BAFA dürfen Liefer- und Leistungsverträge vergeben werden - ausgenommen sind Planungs- und Beratungsleistungen.

Prüfung des Antrags

In der Regel über Herstellernachweise und Produktdatenblätter sowie gegebenenfalls über technische Konzepte eines zugelassenen Sachverständigen.

Festlegung der Zuwendung

Im Falle eines positiven Bescheids wird die Höhe der maximalen Zuwendung auf Basis der für die Maßnahmen vorgesehenen Ausgaben (bei Einzelmaßnamen) und der CO2-Einsparung bestimmt. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Montage der Anlage, sowie der Prüfung des Verwendungsnachweises.

Umsetzungsfrist

Innerhalb von 24 Monaten muss die Anlage betriebsbereit installiert werden. Der Bewilligungszeitraum beginnt mit dem Datum des Bewilligung / Zuwendungsbescheids beim BAFA.