Gültige Normen für die Anlagenplanung und den Anlagenbau

Gültige Normen für die Anlagenplanung und den Anlagenbau

In der Schüttgutindustrie und Entstaubungstechnik gilt es nicht nur Normen für Luftfilter, Schwebstofffilter und Filtermedien einzuhalten. Es gibt weitaus mehr Vorschriften, Richtlinien und Anforderungen, die wir berücksichtigen müssen und wollen.

DIN EN ISO 9001 für ein zertifiziertes Qualitätsmanagement

Diese Norm legt die Anforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem fest. Es ist das eigentliche Managementsystem, nach dem sich Unternehmen zertifizieren lassen können. Die AML Anlagentechnik GmbH und Co. KG hat dies getan – um nachhaltig qualitativ hochwertige Produkte und Ingenieurdienstleistungen gewährleisten zu können.

TA Luft 2021 für einheitliche Vorgaben bei der Luftbelastung

Die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (kurz: TA Luft) konkretisiert den Paragrafen 5, Absatz 1 und 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Ziel der TA Luft ist es, Behörden, Betreibern und Anlagenbauern bundeseinheitliche Vorgaben an die Hand zu geben.

Bevor eine technische Anlage genehmigt wird, prüft die zuständige Behörde, inwiefern sie in ihrer Umgebung sowohl für Menschen als auch die Umwelt schädlich sein könnte. Für die Auflagen bildet die TA Luft mit zulässigen Emissions- und Immissionswerten die Grundlage. Sie klärt zum Beispiel die Frage, wie hoch die Luftbelastung durch Feinstaub, Ammoniak oder Stickoxiden höchstens sein darf.

Mit der Neufassung 2021 verschärft das Bundeskabinett noch einmal die Vorgaben für technische Anlagen, die immissionsschutzrechtlich genehmigt werden müssen.

DIN EN 620 für Stetigförderer und Systeme

Diese Norm befasst sich mit den technischen Anforderungen an ortsfeste Gurtförderer und Systeme, die für die stetige Förderung von Schüttgut konzipiert sind. Dabei geht es um die Einrichtung, die Gestaltung, den Betrieb, die Instandhaltung und die Reinigung.

TA Lärm für den Schutz vor schädlichen Geräuscheinwirkungen

Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, die TA Lärm, ist die sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz. Sie soll die Nachbarschaft und Allgemeinheit vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche schützen. Unter anderem werden Immissionsrichtwerte für Anlagengeräusche bestimmt, die – um nur ein Beispiel zu nennen – für allgemeine Wohngebiete tagsüber 55 Dezibel betragen.

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG für ein einheitliches Schutzniveau zur Unfallverhütung

Diese Richtlinie stellt einheitliche Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz. Sie betrifft Hersteller gleichermaßen wie Betreiber und Inverkehrbringer von Maschinen und hat ihren Geltungsbereich innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Sie ermöglicht den freien Maschinenhandel.

VDI-Richtlinie 3790 Blatt 3 für die Berechnung diffuser Staubemissionen

Die Richtlinie mit dem Titel „Umweltmeteorologie – Emissionen von Gasen, Gerüchen und Stäuben aus diffusen Quellen“ befasst sich mit diffusen Staubemissionen, die beim Lagern, Umschlagen und Transportieren von Schüttgütern entstehen. Ihr Ziel: Emissionsfaktoren abschätzen, da zum Zeitpunkt des Genehmigungsverfahrens einer Anlage noch keine Messung der Staubemissionen möglich ist. Die VDI-Richtlinie ist ein wesentliches Hilfsmittel, erforderliche Emissionsprognosen zu ermitteln.

Effizientere Anlagen für eine bessere Zukunft

Effizientere Anlagen für eine bessere Zukunft

Mit steigenden Energiekosten werden wir auch künftig zu kämpfen haben. Industrieanlagen und Filteranlagen in der Entstaubungstechnik möglichst effizient zu konzipieren, verstehen wir bei AML als unseren Beitrag für eine bessere Zukunft.

 

Entstaubungsfilter für höheren Wirkungsgrad

Unser Engineering ist darauf fokussiert, Absaug- und Filteranlagen für die industrielle Luftreinhaltung zu entwickeln, die mehr als nur den aktuellen Anforderungen an Emissions- und Umweltschutz entsprechen. Durch ihre kompakte Bauweise und erstklassige Verarbeitung sparen unsere Entstaubungsfilter bereits im Prozess Energie ein und können so die Wirtschaftlichkeit von Anlagen erhöhen. Jahrelange Erfahrung mit den unterschiedlichsten Schüttgütern und diversen Anlagen ermöglichen es uns, hier immer wieder neue Maßstäbe zu setzen und Optimierungen zu erreichen.

 

Einsatz verfügbarer Ressourcen verbessern

Energieeffizienz spielt nicht nur in Sachen Umweltschutz eine Rolle, sondern verbessert auch den Einsatz der verfügbaren Ressourcen oft um ein Vielfaches. Effiziente Bauteile und Prozesse kommen daher in allen Bereichen einer Anlage zum Tragen. Effiziente Steuerungen, einfachere Abläufe, kürzere Wege oder eine bessere Nutzung vorhandener Ressourcen bilden Potenziale, die bei den Vorhaben unserer Kunden eine nennenswerte Kostenersparnis mit oftmals einfachen Mitteln ermöglichen.

Fördermöglichkeiten

Fördermöglichkeiten

Wie Sie von Förderungen für effizientere Industrieanlagen und Entstaubungstechnik profitieren

Wer plant in eine neue Industrieanlage oder Entstaubungstechnik zu investieren oder eine Bestandsanlage zu optimieren, hat die Chance auf nicht unerhebliche Fördermittel. Zuschüsse in Höhe von bis zu 40 Prozent sind bei unseren förderfähigen Anlagen möglich.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bieten ein Bundesförderprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz in Unternehmen. In den Modulen „Querschnittstechnologien“ und „Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen“ ist jeweils ein Zuschuss von bis zu 40 Prozent bis maximal 200.000 Euro beziehungsweise 10 Millionen Euro möglich . Gerne unterstützen wir Sie dabei, die Fördermittel zu beantragen und die Maßnahmen umzusetzen. Hier geht es direkt zum Förderantrag.

Die Voraussetzungen: Wer ist antragsberechtigt?

Von dem 40-prozentigen Investitionszuschuss profitieren kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten. Der Jahresumsatz darf höchstens 50 Millionen Euro beziehungsweise die Jahresbilanzsumme höchstens 43 Millionen Euro betragen.

Antragsberechtig sind auch große Unternehmen, die die oben genannten Grenzwerte überschreiten. Dann verringert sich die Förderquote um zehn Prozentpunkte.

Was sind förderfähige Querschnittstechnologien?

Im Modul 1 werden Querschnittstechnologien gefördert. Was darunter fällt, haben wir für Sie hier einmal zusammengefasst:

  • elektrische Motoren und Antriebe
  • Pumpen für die industrielle und gewerbliche Anwendung
  • Ventilatoren
  • Druckluftanlagen sowie deren übergeordnete Steuerung
  • Anlagen zur Abwärmenutzung beziehungsweise Wärmerückgewinnung aus Abwässern
  • Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen
  • Frequenzumrichter

Wer wird gefördert?

Förderfähig sind zum einen Einzelmaßnahmen im Bereich der „Querschnittstechnologie“ (Modul 1). Dazu zählen der Ersatz oder die Neuanschaffung von hocheffizienten Anlagen bzw. Aggregaten mit einem Netto-Investitionsvolumen von mindestens 2.000 Euro in Querschnittstechnologien. Zuschüsse gibt es ausschließlich für die oben erwähnten Querschnittstechnologien und nicht für das System, in das sie eingebunden sind.

Zum anderen können Fördermittel in die „Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen“ (Modul 4) fließen. Das schließt sowohl den Ersatz und die Erneuerung von Querschnittstechnologien als auch die technischen Systeme ein, in die sie eingebunden sind. Das betrifft beispielsweise auch Anlagenperipherie wie Kanäle und Filter.

Für die Antragsstellung benötigen interessierte Unternehmen ein Energiekonzept von einem vom BAFA zugelassenen Sachverständigen. AML vermittelt gerne den Kontakt weiter.

Wie hoch sind die Fördersummen?

Die Höhe der Förderung variiert in den unterschiedlichen Modulen. Für „Querschnittstechnologie“ (Einzelmaßnahme) sind bis zu 40 Prozent für kleine und mittlere Unternehmen möglich, 30 Prozent für große Unternehmen. Die maximale Förderhöhe beträgt 200.000 Euro.

Für „Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen“ gibt es 500 bzw. 700 Euro (KMU) Förderung pro Tonne CO2-Einsparung. Begrenzt ist der Zuschuss auf 30 bzw. 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bis maximal 10 Millionen Euro.

ABLAUF DER ANTRAGSSTELLUNG

Antragsstellung

Erst nach Bewilligung und Erhalt des Zuwendungsbescheids durch das BAFA / KfW beim BAFA dürfen Liefer- und Leistungsverträge vergeben werden - ausgenommen sind Planungs- und Beratungsleistungen.

Prüfung des Antrags

In der Regel über Herstellernachweise und Produktdatenblätter sowie gegebenenfalls über technische Konzepte eines zugelassenen Sachverständigen.

Festlegung der Zuwendung

Im Falle eines positiven Bescheids wird die Höhe der maximalen Zuwendung auf Basis der für die Maßnahmen vorgesehenen Ausgaben (bei Einzelmaßnamen) und der CO2-Einsparung bestimmt. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Montage der Anlage, sowie der Prüfung des Verwendungsnachweises.

Umsetzungsfrist

Innerhalb von 24 Monaten muss die Anlage betriebsbereit installiert werden. Der Bewilligungszeitraum beginnt mit dem Datum des Bewilligung / Zuwendungsbescheids beim BAFA.